Getrennt lebende Eltern müssen neben dem regelmäßigen Unterhalt auch für außerplanmäßige Ausgaben aufkommen. Doch solche sollten vorher abgesprochen werden.
Die Düsseldorfer Tabelle welche den Unterhalt getrennt lebender Eltern an ihre Kinder regelt, umfasst nur den allgemeinen Lebensbedarf. Bei unvorhersehbaren Aufwendungen Kann es zu zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen kommen. Für im Voraus bekannte Klassenfahrten und unnötige ärztliche Behandlungen kann eine Mutter allerdings keine Ansprüche gegen den unterhaltspflichtigenVater geltend machen. Voraussehbare oder überflüssige Kosten rechtfertigen keinen Sonderbedarf, entschied das Amtsgericht Detmold (Az. 32 F 132/13).
Im vorliegenden Fall erhielt eine Mutter Unterhalt für ihre drei gemeinsamen Kinder vom getrennt lebenden Vater. Für den jüngsten Sohn verlangte sie zusätzliche Unterstützung wegen Ausgaben in der Höhe von ca. 4000 Euro für ein Skilager und eine Zahnspange. Der Vater verweigerte jedoch eine Zuzahlung. Er sei von der Mutter vor vollendete Tatsachen gestellt worden und habe keine Entscheidungsfreiheit. Außerdem sei der laufende Unterhalt, den er ihr zahle, auch für Klassenfahrten des 15-jährigen Sohnes gedacht. Das Skilager rechtfertige keinen Sonderbedarf.
Das Amtsgericht Detmold gab dem Vater Recht. Bereits die beiden älteren Geschwister hatten zuvor eine vergleichbare Skifahrt gemacht. Die Mutter kannte Zeitpunkt als auch Preis der Fahrt und hätte vorausschauender mit dem Unterhalt umgehen müssen. Im Übrigen habe der Vater auch kein Mitspracherecht gehabt bei der Frage, ob das Kind überhaupt mitfahren dürfe. Die Kosten in Höhe von 390 Euro seien schlcießlich auch nicht hoch genug, um einen Sonderbedarf zu rechtfertigen.
Die Kosten der Zahnspange hätte die Krankenkasse zu 80 Prozent übernommen, wenn die nachweislich medizinisch notwendig gewesen wäre. Doch das konnte die Mutter nicht belegen. Deshalb habe sie hierfür auch keine Ansprüche gegenüber dem Vater, so das Gericht. Er müsse nur zahlen, wenn es medizinisch erforderlich ist und er vorher darüber informiert wird.
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