Was anderswo dazugehört, ist in Deutschland nicht überall gleich gern gesehen. Wild campieren im Freien. Wer naturverliebt ist, muss sich allerdings auf manche Fallstricke einstellen.

Was in nordeuropäischen Ländern als Jedermannsrecht grundsätzlich erlaubt ist, schlägt hierzulande etwas mehr auf die Gemüter.

Grundsätzlich vom Zelten absehen sollte man in Nationalparks, Naturschutzgebieten, Biotopen und Wild- und Wasserschutzgebieten. Im Privatgelände versteht es sich, dass man nur zeltet, wenn das Einverständnis des Grundstückseigentümers vorliegt. Aber auch an öffentlichen Stellen sollte man sicherheitshalber seine Zelte nur aufschlagen, wenn es sich um speziell ausgewiesene Campingplätze handelt oder man vorab eine Genehmigung eingeholt hat. In der freien Landschaft muss man insbesondere in Niedersachsen, Sachsen und im Saarland die genaueren Regelungen kennen, denn hier gibt es mehr Einschränkungen.

Beim unerlaubten Wild-Zelten handelt es sich im Normalfall um eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird – wenn man nicht glücklicherweise mit einer Ermahnung davon kommt – mit mindestens 5 bis zu üblicherweise 80 EUR geahndet, kann in Ausnahmefällen aber auch mal 500 EUR betragen, wenn man sich auch sonst nicht so gut verhalten hat. Wichtig ist noch zu erwähnen, dass es sich bei dieser Ordnungsstrafe um eine Strafe pro Person handelt, und nicht etwa eine Pauschale für die ganze Gruppe.

Ein Fall für hohe Strafen ist z.B. das Lagerfeuer. Wer hier offenes Feuer (auch Kerzen etc) mit einem Abstand von weniger als 100m zum nächstgelegenen Wald anzündet, muss mit deutlich höheren Strafen rechnen, denn der Brandschutz ist jederzeit zu beachten. Auch Müll ist keinesfalls am Lagerplatz zurückzulassen.

Gefährlich wird es auch, wenn neben dem Wildcampieren noch weitere Delikte hinzutreten, das ist ganz leicht geschehen: Sachbeschädigung z.B., indem das Lagerfeuer an seiner Stelle das Gras zerstört oder ein Areal eingetrampelt wurde. Oder Diebstahl, indem fremdes herumliegendes Holz zum Anschüren verwendet wird.