Wer sich von seinen Mitmenschen genötigt fühlt, darf dies nicht ohne weiteres mit der sprichwörtlichen „gleichen Münze heimzahlen“. „Ein aktuelles Urteil zeigt, dass Selbstjustiz nicht erlaubt ist und weiterhin staatlich missbilligt wird“, teilt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit.

Der Kläger in dem Verfahren hatte zu nachtschlafender Zeit sein Auto vorschriftswidrig auf dem Gehweg geparkt, um kurz in einer Bank Geld abzuheben. Hierdurch konnte ein 64-jähriger Zeitungsausträger mit seinem Karren, auf dem er die Zeitungen gelagert hatte, den Gehweg nicht passieren. Er geriet dadurch so in Rage, dass er mit dem Fuß gegen die Tür des KFZ trat und mit dem Karren gegen das KFZ schrammte und den Lack zerkratzte. Es entstand ein Sachschaden von ca. 1.000 €  am Fahrzeug.

Der Zeitungsausfahrer verweigerte die Zahlung, da er sich keiner Schuld bewusst sei. Vor Gericht argumentierte er, dass er sich durch das KFZ  genötigt gefühlt habe, da es die ordnungsgemäße Durchführung seiner Arbeit unmöglich gemacht habe. Er habe bei seinem Job einen sehr stringenten Zeitplan einzuhalten, mit dem eine enorme physische und psychische Belastung einhergehe. Auch sei sein fortgeschrittenes Alter und die späte Stunde zu berücksichtigen.

Das zuständige Gericht ließ dies nicht gelten. Natürlich, so wurde im Urteil festgestellt, hatte sich der Autofahrer ordnungswidrig verhalten, als er  auf dem Gehweg parkte und gegen die Straßenverkehrsordnung verstieß. Dies führt jedoch noch lange nicht dazu, dass der Zeitungsbote ihn einfach einmal durch eine Beschädigung  „bestrafen“ durfte, die er auch absichtlich vorgenommen hatte. Über ein Mitverschulden des PKW-Fahrers und damit einer Kürzung der zu ersetzenden Summe wäre zwar nachzudenken gewesen, wenn der Zeitungsbote versucht hätte,sich am Fahrzeug „ vorbeizuquetschen“ und es dann versehentlich mit dem Karren beschädigt hatte. Da der Austräger den Schaden aber vorsätzlich herbeigeführt hatte, muss er ihn auch ganz ersetzen.

 

AG München, Urteil vom 18.05.2015, Az. 122 C 2495/15