Nicht selten werden Anwohner dazu aufgefordert, sich an Kosten einer Straßensanierung zu beteiligen. Gemeinden können diese oft hohen Zuzahlungen von Anwohnern unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen verlangen. Allerdings sollten die Anwohner wissen, wie mit diesen Bescheiden umzugehen ist, und wie man diese auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen kann.
Sebastian Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden berät nicht nur in den folgenden Fällen zum Thema.
Bei Kanalarbeiten sollten Hausbesitzer vor allem darauf achten, ob sich tatsächlich alle Anwohner an den Kosten beteiligen, die ihre Abwässer in eben diese Kanäle leiten. Nur dann können die Kosten auch gerecht verteilt werden.
Ferner sollten Anwohner auch ihre Abrechnungskategorie überprüfen, d.h. dass sie geringere Anteile der Kosten bei Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen tragen, als bei Anliegerstraßen.
Schließlich sollte man auch generell kritisch hinterfragen, ob die Kostenbeteiligung generell gerechtfertigt ist. Grundsätzlich muss sich nämlich immer ein objektiver Vorteil für die Anleger ergeben und es muss sich um eine öffentliche Straße handeln. Ein Vorteil entsteht z.B., wenn ein neuer Gehweg angelegt wird oder Parkstreifen geschaffen werden.
Gerne beraten wir Sie auch in allen anderen Rechtsfragen.
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