Die Finanzaufsicht BaFin hat der Sunrise Energy GmbH mit Bescheid vom 22. Juni 2015 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben. Die angenommenen Gelder müssen an die Anleger zurückgezahlt werden.
Die Sunrise Energy GmbH bot unter ihrer ehemaligen Firma Sofortrente GmbH an, bestehende Forderungen aus Lebensversicherungen, Bausparverträgen und Festgeldvereinbarungen zu kaufen. Der Kaufpreis sollte gut verzinst in Raten gezahlt werden. Laut BaFin habe die Sunrise Energy GmbH damit ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft betrieben ohne im Besitz der erforderlichen Erlaubnis zu sein. Das Geschäft muss daher abgewickelt und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückgezahlt werden.
Die Sunrise Energy GmbH hatte gegen den BaFin-Bescheid Widerspruch eingelegt. Mit ihrem Antrag auf aufschiebende Wirkung des Widerspruchs scheiterte sie allerdings am Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. Daher ist die Abwicklungsanordnung nun sofort vollziehbar aber noch nicht bestandskräftig.
„Die Anleger sollten jetzt genau aufpassen, ob sie ihr Geld tatsächlich in Kürze vollständig zurückerhalten und bei Verzögerungen entsprechend Druck machen. Denn es lauert noch eine Gefahr: Sollte die Sunrise Energy GmbH die Gelder nicht zurückzahlen können, droht der Insolvenzantrag. Dann müssten die Anleger finanzielle Verluste befürchten“, sagt Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt.
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens könnte für die Anleger fatale Folgen haben. Denn ob und wieviel Geld sie dann zurückbekommen, hängt von der vorhandenen Insolvenzmasse ab. „In der Regel reicht die aber nicht aus, um die Forderungen aller Gläubiger komplett zu erfüllen“, so Dr. Perabo-Schmidt. Daher sollten rechtzeitig weitere rechtliche Möglichkeiten überprüft werden. In Betracht kommt dabei auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. „Das Betreiben eines Einlagengeschäfts ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin ist ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz. Das hat zur Folge, dass die Unternehmensverantwortlichen auch persönlich haftbar gemacht werden könnten“, erklärt Dr. Perabo-Schmidt. Darüber hinaus kommen auch Ansprüche gegen die Vermittler in Betracht, falls diese die Anleger fehlerhaft beraten und nicht über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt haben.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de>
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