In den USA sind aufgrund der Manipulationen von VW an den Abgaswerten bereits mehr als 500 Sammelklagen gegen VW eingegangen. Hier wurde der Abgasskandal durch die Umweltbehörde EPA öffentlich gemacht, was für VW teuer werden könnte. Es steht eine Strafe von bis zu 46 Milliarden Dollar im Raum, wobei Juristen und andere Experten vermuten, dass die Zahlungen am Ende „nur“ ca. 30 Milliarden kosten werden.
Auch in Frankreich wird nun ermittelt. Die Strafverfolgungsbehörden hatten bereits im Oktober mehrere Büros von VW durchsucht. Betroffen sind hier ca. um die 950.000 Autos.
Volkswagen sieht sich aber nun auch in Deutschland mit Klagen von Aktionären und hohen Schadensersatzforderungen konfrontiert.
In Deutschland erreicht die Situation rund um Volkswagen derzeit eine neue Stufe. Die Allianz-Tochter, Allianz Global Investors (im Folgenden: AGI), will innerhalb der kommenden Tage im Wege eine Sammelklage ebenfalls gegen den Konzern vorgehen. Dies ist besonders brisant, da AGI 0,06 % an VW hält und unter anderem eng mit VW im Tagesgeschäft verbunden ist. Dies ist insbesondere durch die mit den Vorständen abgeschlossenen D & O Versicherungen der Fall. Diese dienen dazu, das Vermögen von Vorständen gegen Schadensersatzforderungen, die dieses erheblich übersteigen können, abzusichern.
Ein Sprecher der AGI hat sich dennoch noch nicht öffentlich dazu äußern wollen, dass eine Sammelklage unter ihrer Beteiligung im Raum steht.
Wie andere Kläger hatte auch AGI darunter zu leiden, dass VW zu spät über die Manipulationen an Dieselfahrzeugen informierte und damit die Pflicht zur Veröffentlichung potenziell aktienkursbewegender Erkenntnisse verletzt hat. Die Fondsgesellschaft will daher besonders für ihre Anleger kämpfen.
Beim Landgericht Braunschweig liegen bereits auch andere Klagen von betroffenen Privatanlegern, die Schadensersatz fordern.
VW weist derzeit noch vehement zurück, vor dem 18. September 2015 von den Manipulationen gewusst zu haben und daher noch rechtzeitig informiert zu haben.
Sollten auch Sie als Privatanleger betroffen sein, so können Sie sich bei Fragen an die Kanzlei Cäsar-Preller wenden, die Sie gerne weiter in diesbezüglichen, aber auch in allen anderen Rechtsfragen vollumfänglich berät.
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