Das Tierrecht umfasst alle Rechtsvorschriften, die sich mit dem Tier befassen. Sei es der Kauf, Verkauf, die Pflege, der Unterhalt oder auch die Unterbringung eines Tieres.
Zum Tierrecht gehören auch die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die sich auf Tiere beziehen. Zum Beispiel Tierschutzvorschriften, die Vorschriften über den Bau von Stallungen.
Im Laufe der Zeit wurde dem rechtlichen Schutz der Tiere mehr Aufmerksamkeit geschenkt. Dennoch werden sie in den meisten Gesetzestexten noch als „Sachen“ qualifiziert.
Das Tierrecht wurde durch Zustimmung des Bundestages am 17.5.2002 mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit in das Grundgesetz aufgenommen und somit auch der Tierschutz erweitert.
Die Neufassung des Grundgesetzes ist zum 01.08.2002 in Kraft getreten. Der Wortlaut des bisherigen Art. 20a GG wurde um drei Worte, nämlich: „und die Tiere“, erweitert und lautet nun:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
In Deutschland existieren in den verschiedensten Gesetzen Regelungen in Bezug auf Tiere.
Zum Beispiel:
§§ 958 ff. BGB (bürgerliches Gesetzbuch): Aneignung herrenloser Sachen
§§ 965 ff. BGB: Fund
§ 833 BGB: Tierhalterhaftung
§ 834 BGB: Tierhüterhaftung
§ 17 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Unfälle durch Tiere
§ 28 StVO: Tiere im Straßenverkehr
§ 121 OWiG: Halten gefährlicher Tiere
§ 811 c ZPO: Unpfändbarkeit von Haustieren
§ 811 I Nr. 3 ff. ZPO: Unpfändbarkeit von Nutztieren
Es gibt hierzulande auch eigene Gesetze, die sich ausschließlich mit Tieren befassen:
Tierschutzgesetz
Tierseuchengesetz
Tierzuchtgesetz (für landwirtschaftlich genutzte Tiere)
Tierschutz-Hundeverordnung
Tollwutverordnung
Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport
Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
Haben Sie ein tierrechtliches Problem? Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller berät Sie in Ihren tierrechtlichen Fällen gerne.
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