Das Krankengeld wird durch die Krankenversicherung ausgezahlt und beträgt im Regelfall 70 % des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers und wird bis zu 78 Wochen für dieselbe Erkrankung ausgezahlt.
Aufgrund der erheblichen finanziellen Belastungen der Krankenkasse durch die Zahlung von Krankengeld versuchen diese sich oft ihrer Zahlungspflicht zu entziehen, erläutert die Rechtsanwaltskanzlei.
So wird oftmals durch die Krankenkasse die Erkrankung bzw. die Arbeitsunfähigkeit in Zweifel gezogen. Um diese Zweifel zu bestätigen ist die Krankenkasse berechtigt ein Gutachten über die Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erstellen zu lassen.
Gegenüber diesem ist der Arbeitnehmer zur Mitwirkung verpflichtet, will er nicht seinen Krankengeldanspruch verlieren, erklärt die Wiesbadener Kanzlei Cäsar-Preller.
Sollte das Gutachten des MDK zum Ergebnis kommen, dass eine Arbeitsunfähigkeit nicht besteht, so wird die Krankenkasse regelmäßig die Krankengeldzahlung einstellen und etwaig zu viel gezahlte Leistungen zurückverlangen.
Aber auch in diesem Fall besteht die Möglichkeit auf weitere Zahlung vor dem Sozialgericht Klage zu erheben.
Hierbei entstehen keine Gerichtskosten, sodass das Kostenrisiko regelmäßig überschaubar ist. Da durch das Gericht ein weiteres Gutachten eingeholt wird sind die Aussichten auf Erfolg regelmäßig auch recht gut, weiß die Rechtsanwaltskanzlei.
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