Es ist natürlich zunächst immer sinnvoll, sich bei Bekanntwerden des Bevorstehens von Streiks frühzeitig auf den Websites der Airlines oder Reiseveranstalter zu informieren, inwieweit Flüge gestrichen werden. In diesem Fall besteht natürlich die Möglichkeit, den Flug zu stornieren und sein Geld zurückzuverlangen. Ein Anspruch auf einen späteren Flug zum gleichen Preis besteht, wobei natürlich die praktischen Schwierigkeiten, dass erstmal überhaupt geflogen werden muss, hierdurch auch nicht überwunden werden.
Streiten wird man wohl darüber müssen, ob man eine Pauschalentschädigungszahlung bei Flugverspätung verlangen kann. Laut EU-Verordnung können bei einem Langstreckenflug, der sich in der Ankunft um mehr als drei Stunden verspätet, bis zu 600 € Entschädigung verlangt werden. Dies gilt allerdings nur, soweit die Verspätung nicht auf einem „ außergewöhnlichen Umstand“ beruht. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Airlines sich auf diese Ausnahme berufen werden, um ihren Zahlungsverpflichtungen zu entgehen. Hier sollte man auf jeden Fall anwaltliche Hilfe suchen, um die Ansprüche durchzusetzen.
Neueste Kommentare