„Wer eine Immobilie kaufen möchte, sollte die Augen offenhalten und sich nicht von vermeintlichen Schnäppchen blenden lassen. Hinter der schönen Fassade kann sich eine Bruchbude verbergen“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
 
Wie sich mit wenig Aufwand aus einer solchen Schrottimmobilie eine vermeintlich werthaltige Eigentumswohnung „zaubern“ lässt, schilderte anschaulich eine ARD-Reportage in der Sendung „Vorsicht Verbraucherfalle“, die am 28.11.2016 ausgestrahlt wurde. Ein Gutachter taxierte den Wert einer ziemlich heruntergekommenen Wohnung auf 75.000 Euro. Die Sanierungskosten würden seiner Schätzung nach bei mindestens 100.000 Euro liegen. Doch mit minimalen Aufwand und wenig Geld wurden die Mängel hinter einer schönen Fassade kaschiert und die Wohnung zu einem Preis von 185.000 Euro angeboten. Kaufinteressenten sind schnell gefunden – bis der Schwindel von der ARD aufgedeckt wird.
 
„Solche oder ähnliche Fälle spielen sich in der Realität tatsächlich immer wieder ab. Die Betrüger machen sich die hohe Nachfrage zu Nutze und setzen die Kaufinteressenten auch zeitlich unter Druck. So wird der Kaufvertrag unterschrieben und das böse Erwachen folgt dann später“, weiß Rechtsanwalt Bernhardt aus Erfahrung. Die Kanzlei Cäsar-Preller war schon in rund 4500 Fällen von Schrottimmobilien für ihre Mandanten tätig.
 
Ausweglos ist die Lage für die Opfer von Schrottimmobilien aber nicht. Liegt der Kaufpreis 90 Prozent über dem eigentlichenVerkehrswert der Immobilie, kann der Kaufvertrag wegen Sittenwidrigkeit angefochten werden. Ein Anspruchsgegner kann auch die finanzierende Bank sein, wenn sie die Wohnung besichtigt und dennoch nicht vor dem völlig überteuerten Kaufpreis gewarnt hat. Auch der Widerruf des Darlehensvertrags kann einen Ausweg bieten. „Idealerweise liegt zwischen Immobilienkauf und Kreditvergabe ein sog. verbundenes Geschäft im juristischen Sinn vor. Dann kann unter Umständen das gesamte Geschäft komplett rückabgewickelt werden“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.
 
Wurde die Immobilie als Kapitalanlage erworben, können ggf. auch Ansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung bestehen. Der Käufer muss in dem Fall über die vorhandenen Risiken umfassend aufgeklärt werden. Ebenso muss der Berater oder Vermittler über hohe Innenprovisionen von mehr als 15 Prozent aufklären.
 
Mehr Informationen zum Ausstieg aus Schrottimmobilien unter http://www.schrottimmobilien-loswerden.de/>