Kein Konkurrenzverbot für Ruhestandsbeamte

(Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.06.2014) Beamte im Ruhestand dürfen eine Erwerbstätigkeit auch dann ausüben, wenn sie damit in Konkurrenz zu ihrem früheren Dienstherrn treten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden....