Mietrecht: „Big Brother“ im Hauseingang

Eine vom Vermieter angebrachte Überwachungskamera im Hauseingang muss von den Mietern nicht geduldet werden. Eine Kamera ist nur dann zulässig, wenn sie zur Abwehr schwerwiegender Beeinträchtigungen nötig ist. So entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen: 423 C...

Mietrecht: Größe der Mülltonne

Zu den auf die Mieter umzulegenden Nebenkosten gehören unter anderem die Ausgaben des Vermieters für die Müllentsorgung. Jedoch müssen die Mieter nicht für alle Entscheidungen, die der Eigentümer diesbezüglich trifft, gerade stehen. Denn sind z. B. die Mülltonnen bei...