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Anwalt Immobilienrecht

Immobilienrechtliche Streitfälle – Wir unterstützen Sie

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Beim Immobilienrecht geht es um alle Rechtsangelegenheiten vom Zeitpunkt des Erwerbs einer Immobilie bis zu einem Verkauf. Die Stellung des Notars liegt dabei im Wesentlichen darin, zwischen Käufer und Verkäufer Vereinbartes notariell zu beurkunden. Eine Beratung ist hier nicht vorgesehen, weil der Notar überparteilich arbeitet.

Wir beraten und vertreten seit über 21 Jahren Immobilienerwerber und verkäufer in allen Fragen rund um das Thema Immobilien. Das reicht von der Formulierung des Kaufvertrages bis zur Anfechtung von Kaufverträgen, Rücktritten von Kaufverträgen und Schadenersatzansprüchen bzw. deren Abwehr. Natürlich gehören hierzu auch Thematiken wie „Schrottimmobilien“ (Immobilien, die zu weit überhöhten Preisen erworben wurden) sowie der Kauf vom Bauträger.

Es gibt beim Immobilienkauf erhebliche Fallstricke, die wegen der hohen Kaufpreise leicht zu existenziellen Schwierigkeiten führen können. Deshalb ist es unverzichtbar, sich vor einem Kauf bzw. Verkauf eingehend anwaltlich-fachkundig beraten zu lassen, um Problemen von Vornherein aus dem Weg zu gehen. Das spart Zeit und Nerven und schont das Portemonnaie.

In der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller werden Sie in diesem Rechtsgebiet beraten und vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller und Herrn Rechtsanwalt Simon-Martin Kanz.

Joachim Cäsar-Preller

Joachim Cäsar-Preller

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmanagement
Fachanwalt für Bau- und Achitektenrecht
Privatdozent an der Hochschule Fresenius Wiesbaden

  • 0611 450 230

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Wir helfen Ihnen zu Ihrem Recht mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung.

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