Fachanwalt für Bankrecht in Wiesbaden

Bank- und Kapitalmarktrecht in Wiesbaden – Wir unterstützen Sie

Kurzantwort: Wann ist anwaltliche Hilfe im Bank- und Kapitalmarktrecht sinnvoll?

Im Bank- und Kapitalmarktrecht geht es häufig um Vertragsunterlagen, Aufklärungspflichten, Zahlungsflüsse, digitale Bankvorgänge oder die rechtliche Einordnung von Anlage- und Bankthemen. Wir unterstützen Mandantinnen und Mandanten in Wiesbaden dabei, Unterlagen und mögliche nächste Schritte strukturiert zu prüfen.

Fachlich geprüft von: Joachim Cäsar-Preller
Stand: 18. August 2026

Häufige Fragen

Welche Unterlagen sind für die Prüfung hilfreich?
Hilfreich sind insbesondere Verträge, Konto- oder Depotunterlagen, Schreiben von Banken oder Anbietern sowie eine kurze Chronologie des Sachverhalts.

Wann sollte ich mich melden?
Eine frühe Prüfung ist oft sinnvoll, wenn Fristen laufen oder Unterlagen kurzfristig eingeordnet werden müssen.

Geht es nur um große Anlagesachverhalte?
Nein. Auch klassische Bankthemen und digitale Zahlungsvorgänge können eine rechtliche Prüfung sinnvoll machen.

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Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Gerade das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein Rechtsgebiet, welches oft mit viel Geld und Verlust in Verbindung steht. In Deutschland erleiden Anleger/innen und Bankkunden jährlich Milliardenverluste. Die Gründe hierfür liegen unter anderem darin, dass es nur wenige verbraucherschützende Vorschriften gibt bzw. bewusst gesetzliche Vorschriften zulasten der Verbraucher/innen und Anleger/innen missachtet werden. Dabei kommt es durchaus vor, dass sich Gerichte unverständlicherweise auch noch auf die Seite der Anlageberater bzw. der Banken stellen.

Großes Interesse hatten private Anleger/innen in den letzten Jahren an geschlossenen Fonds, wie zum Beispiel Zertifikaten (Lehman Brothers), Schifffonds, Medienfonds, Immobilienfonds und Aktien­fonds. Auch beliebt waren atypische stille Beteiligungen oder Aktien­fonds.

Viele Anleger/innen wurden bewusst falsch beraten und haben einen Totalverlust erlitten. Oft gehören zu den sogenannten Anlageberatern auch Banken und Sparkassen. Diese haben zum Teil aus Provisionsgier Produkte verkauft, die für die konkreten Anleger/innen gar nicht geeignet sind, im Bewusstsein der Gefahr eines Totalverlustes für den Kunden. Danach hebt man die Arme und sagt: „Das haben wir alles nicht gewusst – aber, lieber Anleger, bleib Du auf dem Schaden sitzen.“

 

Joachim Cäsar-Preller

Joachim Cäsar-Preller

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmanagement

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Anwalt für Immobilienrecht

Privatdozent an der Hochschule Fresenius Wiesbaden

  • 0611 450 230

Das muss nicht sein. Mit der qualifizierten Hilfe von Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht kann man sehr wohl sein verlorenes Geld zurückholen. Darüber hinaus sieht das Bankrecht bestimmte verbraucherschützende Vorschriften vor, wie zu Beispiel das Widerrufsrecht bei Darlehen und Lebensversicherungen. Liegt eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vor, so kann – auch noch zu einem späteren Zeitpunkt – der Vertrag widerrufen werden, weil die Widerrufsfrist durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung nicht in Gang gesetzt worden ist. Es lassen sich zum Teil fünfstellige Summen mit einem Widerruf sparen.

Der Bundesgerichtshof hat zum Beispiel auch entschieden, dass Bearbeitungsgebühren, sowohl bei Privatkunden- als auch bei Unternehmenskrediten, nicht extra erhoben werden dürfen. Hier kann man Bearbeitungsgebühren und -entgelte zurückfordern.

Der Gesetzgeber hat im Jahr 2002 die Verjährung neu geregelt. Danach müssen Anleger/innen und Bankkunden/innen wesentlich schneller ihre Schadenersatzansprüche gegen Anlageberater, Vermittler, Banken und Prospektverantwortliche geltend machen.

Die Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller sind seit Jahren schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht, ausschließlich auf Seiten der Anleger/innen und Bankkunden/innen, tätig. Der Fachanwalt Joachim Cäsar-Preller vertritt und berät seit 21 Jahren in diesem Rechtsgebiet. Zum Team der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller gehören auch Steuer­berater und Wirtschaftsprüfer.
Dabei liegt der Schwerpunkt in dem Abschluss außergerichtlicher Vergleiche. Allerdings scheut sich die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller auch nicht vor der Prozessführung. Zu den „Big 7“ der Gegner gehören die Deutsche Bank AG, die Commerzbank AG, die UniCredit Bank AG, die BW-Bank, die Landesbanken, die Sparkassen und die Volksbanken.

Kontakt und Terminvereinbarung

Für eine erste Orientierung erreichen Sie die Kanzlei Cäsar-Preller telefonisch unter 0611 450 230 oder über die Kontaktseite.

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