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Die Kanzlei
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller ist nunmehr seit 25 Jahren stark an der Seite seiner Mandanten. Wir haben in den 25 Jahren mehr als 60.000 Mandanten vertreten dürfen. Die Kanzlei hat ihren Hauptstandort in Wiesbaden. Darüber hinaus bestehen noch Kanzlei-Sprechstunden-Standorte in Berlin, Hamburg, Bad Harzburg, Köln, Stuttgart und München. Weiterhin sind wir in der Schweiz und Spanien vertreten. Unser Anspruch ist dabei, für alle Rechtsprobleme eine Lösung zu finden. Diese sollte möglichst schon außergerichtlich erreicht werden. Selbstverständlich verfügen wir auch über eine große Prozessabteilung.
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EuGH stärkt Verbraucher beim Widerruf von Autokrediten
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteilen vom 21. Dezember 2023 das Widerrufsrecht der Verbraucher bei Kreditverträgen zum Kauf eines Autos gestärkt. Schlechtere Nachrichten aus Luxemburg kommen hingegen für Leasingnehmer. Sie haben nach Urteil des EuGH zumindest dann kein Widerrufsrecht, wenn sie den Leasingvertrag über ein Fahrzeug ohne Kaufverpflichtung am Ende der Laufzeit abgeschlossen haben (Az.: C-38/21, C-47/21, C-232/21).
„Damit hat der EuGH das Widerrufsrecht bei Leasingverträgen mit einer bestehenden Kaufverpflichtung am Ende der Laufzeit allerdings nicht ausgeschlossen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Wer einen Kreditvertrag zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufs abgeschlossen hat, hat ohnehin weitreichendere Widerrufsrechte, wie der EuGH feststellte.
Sittenwidrigkeit bei Testamenten
Grundsätzlich gilt die gesetzlich geschützte Testierfreiheit, welche es dem Erblasser ermöglicht so frei und umfassend wie möglich zu testieren. Jedoch existiert dennoch ein gewisser Rahmen, innerhalb dessen der Erblasser bleiben muss, ansonsten ist eine Unwirksamkeit des Testaments oder einzelner darin enthaltener Verfügungen die Folge. Zum Thema Sittenwidrigkeit bei Testamenten berät Sie Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden sehr gerne.
Grundsätzlich sind auch verhaltensbezogene Bedingungen innerhalb eines Testaments möglich, was in §§ 2074, 2075 BGB ausdrücklich vorgesehen ist. Allerdings ist die Bedingung dann nach § 138 I BGB sittenwidrig, wenn der Erblasser durch sie einen ungerechtfertigten, nicht zu billigenden Druck auf die Entschließungsfreiheit des Bedachten auszuüben versucht. Ein Verhalten, das normalerweise einer freien inneren Überzeugung entspringen soll, soll nicht durch die Aussicht auf Vermögensvorteile oder Nachteile gesteuert werden.
Wir sind Fachanwälte in folgenden Rechtsgebieten:
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📅 **Datum:** 20. Januar 2024⏰ **Zeit:** 10:00 – 15:00 Uhr 📍 **Ort:** Villa Justitia, Uhlandstraße 4, 65189 Wiesbaden 🎟️ **Eintritt:** Nur 6€ Tauchen Sie ein in die Welt der Künstlichen Intelligenz! Mit einer Reihe von faszinierenden Vorträgen bringen wir Ihnen die neuesten Trends und Entwicklungen im Bereich der KI näher. […]Muss das Jugendstrafrecht nach dem „Stadtpark-Urteil“ verschärft werden?
Im sogenannten „Stadtpark-Urteil“ wurden neun Angeklagte, bestehend aus Jugendlichen und Heranwachsenden, wegen Sexualdelikten an einem damals 15-jährigen Mädchen verurteilt. Das Urteil, das Jugendstrafen zwischen einem Jahr sowie zwei Jahren und neun Monaten vorsieht, hat öffentliche Empörung ausgelöst. Erst recht, als bekannt wurde, dass vier der Fälle auf Bewährung ausgesetzt wurden, […]Muss das Jugendstrafrecht nach dem „Stadtpark-Urteil“ verschärft werden?
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Exzessiver Alkoholkonsum während des Studiums kann weitreichende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies betrifft nicht nur die individuelle Gesundheit des Studierenden, sondern kann auch zu verschiedenen rechtlichen Problemen führen, die das Studium und die zukünftige berufliche Laufbahn beeinträchtigen können. Über die Folgen berichtet Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Disziplinarmaßnahmen der Hochschule: […]














