Ein Autokäufer überwies 17.000 Euro auf ein Konto von Betrügern, nachdem die Zahlungsdaten im Rahmen der E-Mail-Kommunikation manipuliert worden waren. Das Geld erreichte den Verkäufer nicht. Trotzdem musste der Käufer den Kaufpreis anschließend nochmals an das Autohaus zahlen.
Das OLG Oldenburg beschäftigte sich mit der Frage, ob die Zahlung an die Betrüger als Erfüllung der Kaufpreisforderung anzusehen ist. Mit Beschluss vom 17. April 2026 (Az. 5 U 89/25) bestätigte das Gericht: Der Käufer hatte seine Zahlungspflicht gegenüber dem Autohaus nicht erfüllt.
Kaufpreis an falsches Konto überwiesen
Der Käufer hatte ein Fahrzeug gekauft und wollte den Kaufpreis überweisen. Nachdem die Kommunikation manipuliert worden war, erhielt er eine falsche Bankverbindung und überwies die 17.000 Euro an die Betrüger.
Das Autohaus erhielt das Geld nicht. Nach Auffassung des OLG Oldenburg war die Kaufpreisforderung deshalb weiterhin offen.
Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, bei hohen Überweisungen die Empfängerdaten genau zu überprüfen.
Was können Betroffene tun?
Wer Opfer eines vergleichbaren Betrugs geworden ist, sollte unverzüglich seine Bank informieren und sämtliche E-Mails, Zahlungsbelege und sonstigen Unterlagen sichern. Auch eine Strafanzeige sollte in Betracht gezogen werden.
Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob Ansprüche gegen den Verkäufer, die Täter oder weitere Beteiligte bestehen.
Die Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden berät Betroffene bei Betrugsfällen und der Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche. Die Kanzlei Cäsar-Preller kann dabei insbesondere prüfen, ob im konkreten Fall eine Verantwortlichkeit des Vertragspartners oder anderer Beteiligter besteht.
Fazit
Die Entscheidung des OLG Oldenburg macht deutlich: Wer aufgrund manipulierter Zahlungsdaten Geld an Betrüger überweist, ist nicht automatisch von seiner Zahlungspflicht gegenüber dem eigentlichen Vertragspartner befreit.
Betroffene sollten deshalb schnell handeln und den Sachverhalt rechtlich prüfen lassen. Cäsar-Preller in Wiesbaden unterstützt Geschädigte dabei, mögliche Ansprüche zu prüfen und weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
Neueste Kommentare