Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Rentenansprüche des wegen schwerer Steuerhinterziehung verurteilten Hanno Berger unter Beachtung eines Selbstbehalts gepfändet werden dürfen. Die Entscheidung fiel zulasten Bergers aus: Seine Rente darf vollständig gepfändet werden.

Der Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 18.06.2026 (Az. 3 Ws 222/25) bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Marburg. Berger hatte sich gegen die Pfändung seiner Altersrentenansprüche gewehrt. (Legal Tribune Online)

Kein Selbstbehalt für den Strafgefangenen

Hintergrund sind die gegen Berger vollstreckten Ansprüche aus der Einziehung von Taterträgen. Das Gericht stellte darauf ab, dass bei einer privilegierten Vollstreckung wegen einer Forderung aus unerlaubter Handlung die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen eingeschränkt werden können.

Ein besonderer Aspekt des Falls: Berger befindet sich in Haft. Sein notwendiger Lebensunterhalt wird dort grundsätzlich durch den Staat sichergestellt. Nach Auffassung des OLG Frankfurt besteht deshalb kein Anlass, ihm zusätzlich einen Selbstbehalt aus seinen Rentenansprüchen zu belassen. (beck-aktuell)

Bedeutung der Entscheidung

Der Beschluss zeigt, dass strafrechtliche Verurteilungen erhebliche finanzielle Folgen über die eigentliche Strafe hinaus haben können. Insbesondere die Vollstreckung von Wertersatz- und Einziehungsentscheidungen kann tief in bestehende Vermögenswerte eingreifen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden berät Mandanten zu Fragen des Strafrechts und der Vermögensabschöpfung. Gerade bei umfangreichen Vollstreckungsmaßnahmen kann eine frühzeitige rechtliche Prüfung wichtig sein.

Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt Betroffene dabei, die rechtlichen Grundlagen einer Pfändung zu überprüfen und mögliche Rechtsbehelfe zu beurteilen.

Fazit

Das OLG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 18.06.2026 klargestellt, dass die Rentenansprüche Hanno Bergers ohne verbleibenden Selbstbehalt gepfändet werden dürfen.

Der Fall verdeutlicht die weitreichenden finanziellen Konsequenzen einer strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Die Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden steht für eine rechtliche Prüfung entsprechender Maßnahmen zur Verfügung.