Anwalt Verkehrsrecht

Verkehrsrechtliche Streitfälle – Wir unterstützen Sie

Anwalt Verkehrsrecht

Verkehrsrechtliche Streitfälle –

Wir unterstützen Sie

        Verkehrsrecht

        Wir nehmen folgende Rechtssachen auf verkehrstechtlichem Gebiet für unsere Mandantschaft wahr:

        Verkehrsunfallsachen

        Wir kümmern uns um die Regulierung Ihres Schadens nach einem Verkehrsunfall. Hierfür setzen wir uns engagiert mit den gegnerischen Haftpflichtversicherungen auseinander, um eine schnelle und vollständige Zahlung von Schadensersatz an unsere Mandanten zu erreichen. Über unser Netzwerk von Kooperationspartnern verfügen wir auch über qualifizierte KFZ-Schadensgutachter. Im Falle von Personenschäden machen wir natürlich auch Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend.

        Verkehrsstrafsachen

        Wir nehmen Ihre Verteidigung wahr, wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren oder gar ein Strafprozess wegen eines Verkehrsverstoßes geführt wird, beispielsweise wegen Unfallflucht oder Körperverletzung und Sachbeschädigung im Straßenverkehr. Ebenso nehmen wir Ihre Rechte wahr, wenn Sie der Geschädigte einer solchen Straftat sind.

        Verkehrsordnungswidrigkeiten

        Schließlich sind wir ebenfalls Ihre qualifizierten und versierten Verteidiger, wenn Ihnen eine Geschwindigkeitsübertretung, Abstandsunterschreitung oder ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird.

        Joachim Cäsar-Preller

        Rechtsanwalt

        Fachanwalt für Bank- und Kapitalmanagement

        Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

        Anwalt für Immobilienrecht

        Privatdozent an der Hochschule Fresenius Wiesbaden

          Schnell - kostenfrei - kompetent

          Wir helfen Ihnen zu Ihrem Recht mit unserem kostenlosen Orientierungsgespräch

          1. Kostenloses Orientierungsgespräch

          Füllen Sie unser Formular aus  und wir sagen Ihnen, welche Ziele wir idealerweise für Sie erreichen können.

          2. Vertretung durch uns

          Sie erteilen uns ein Mandat und wir vertreten Sie außergerichtlich und bei Notwendigkeit vor Gericht.

          3. Sie kommen zu Ihrem Recht

          Wir helfen Ihnen bei allen notwendigen Schritten zu Ihrem Recht.

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          Senden Sie uns alle benötigen Informationen zu. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.