Rechtsanwalt für Massenschäden
Rechtsstreitfälle bei Massenschäden – Wir unterstützen Sie
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In den letzten 25 Jahren häufen sich Massenschadenfälle. Von Massenschadenfällen spricht man, wenn zahlreiche Geschädigte von einem oder mehreren Unternehmen auf ähnliche Art und Weise geschädigt wurden.
Eine der ersten großen Massenschadenfälle war der Aktiengang der Deutschen Telekom mit mehr als 10.000 Geschädigten. Auch aus der Finanzkrise im Jahr 2008 ergaben sich hunderttausende von Geschädigten; man denke hier zum Beispiel an Lehman Brothers. Besonders hervorzuheben ist aber auch der VW Abgas-Skandal mit ca. 10 Millionen betroffenen Fahrzeugen, oder auch, ganz aktuell, die Geschädigten des sogenannten Sky-Fußball-Abonnements.
Was ist das Spezielle an Massenschadenfällen?
Betroffen sind in der Regel Verbraucher/innen, die sich als Einzelne einem großen Unternehmen gegenübersehen, wie zum Beispiel im Diesel-Abgas-Skandal dem VW-Konzern. Der einzelne Verbraucher fühlt sich hier strukturell unterlegen.
Wir haben uns in den letzten Jahren auf sogenannte Massenschadenfälle, ausschließlich auf Seiten der Verbraucher, konzentriert. Wir gehen dabei davon aus, dass in Zukunft noch wesentlich mehr Fälle dieser Kategorie für die Verbraucher gelöst werden müssen. Deshalb haben wir die Organisation der Kanzlei auf solche Fälle eingerichtet. Auch personell sind wir für diese Massenschadenfälle gerüstet. Aus unserer langjährigen Erfahrung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner in Massenschadenfällen.

Joachim Cäsar-Preller
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmanagement
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Anwalt für Immobilienrecht
Privatdozent an der Hochschule Fresenius Wiesbaden
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