Im Zweifel gilt das Wohnraummietrecht

Ein Vermieter kann seinem Mieter nicht einfach Kündigen, auch wenn dieser einen Teil der Wohnung als Arbeitsplatz nutzt. Im Zweifel gilt in einem solchen Fall das Wohnraummietrecht, darüber informiert der Fach- und Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus...