Lehrer in Teilzeit sind gleich zu behandeln

Lehrer, die teilzeitbeschäftigt sind, müssen auch nur anteilig Verwaltungsaufgaben an der Schule wahrnehmen. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 16.07.2015 unter dem Az. 2 C 16/14 entschieden, dass eine Schule gegen den Gleichheitssatz verstößt, wenn Sie einen Lehrer,...