Wenn „The Voice of Germany“ oder „Deutschland sucht den Superstar“ im Fernseher läuft, sitzen Millionen vor dem Fernseher und einige träumen insgeheim auch von der großen Musikkariere. Bis dahin muss aber meist noch lange geübt werden. Die Frage ist nun, inwieweit ein Nachbar diese „Probestunden“ zu dulden hat. Es gilt hierbei zunächst, dass der Grad der Duldung nichts mit der Qualität zu tun. Das grundsätzliche Recht, zu Hause zu musizieren, besteht unabhängig davon, ob es anderen gefällt, wie Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für Mietrecht, betont.

Grenzen bei Zeit, Dauer und Lautstärke

Feste Grenzen werden grundsätzlich bei der Zeit, der Dauer und der Lautstärke gesetzt. Nach den Immissionsschutzgesetzen der Länder sind meist strikte Ruhezeiten zwischen 22 abends und sieben Uhr morgens zu beachten. In der restlichen Zeit gehört das Spielen eines Instrumentes oder der Gesang zum normalen Gebrauch einer Mietwohnung. Das Gleiche gilt für Eigentümer innerhalb einer Wohneigentumsgemeinschaft.

Zusätzliche Regelungen in der Hausordnung

Hausordnungen oder Mietverträge können einschränkende Regeln enthalten. Zum Beispiel Ruhepflichten um die Mittagszeit, Maximalzeiten oder etwa die Pflicht, eine angemessene Zimmerlautstärke zu respektieren. Eine Klausel, die das Musizieren gänzlich verbietet, wäre unwirksam (Oberlandesgericht Hamm, Az: 15 W 122/80). Achtung: „Zimmerlautstärke“ heißt nicht zwingend, dass der Nachbar keineswegs davon etwas mitbekommt darf. Etwas „Sound“ darf es sein. Nach einem Urteil des Landgerichtes Hamburg (Az: 317 T 48/95) kann nur dann nicht mehr von Zimmerlautstärke ausgegangen werden, wenn die Töne von nebenan lauter sind als normale Wohngeräusche und der Nachbarn dadurch gestört wird. Fehlen Regelungen über Übungszeiten, so müssen die Gerichte individuelle Entscheidungen treffen. Dabei spielen das jeweilige Instrument und die Hellhörigkeit eine wesentliche Rolle. Im Schnitt werden etwa zwei Stunden wochentäglich zugestanden. So urteilte etwa das Oberlandesgericht Karlsruhe im Fall einer Klarinetten- oder Saxophonspielerin (Az: 6 U 30/87). Selbst ein Schlagzeug müssen Nachbarn ertragen, und zwar bis zu 90 Minuten täglich, meinte jedenfalls das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az: 13 S 5296/90). Auch das Landgericht München (Az.: 6 S 11144/05) entschied, dass ein Schlagzeug im Grunde zu dulden sei – in diesem konkreten Fall ermittelte ein Sachverständiger eine sehr hohe Geräuschbelästigung, so dass der Prozess letztlich doch mit einem Verbot beendet wurde. Sie suchen einen Rechtsanwalt Wiesbaden? Die Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden berät Sie gerne weiter in diesbezüglichen, aber auch in anderen Rechtsfragen. Zuständig in allen Fragen des Mietrechts ist Herr Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch- Bansi, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller verfügt neben dem Kanzleisitz in Wiesbaden auch über Sprechstundenorte in Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München und Bad Harzburg.