Im Zeitalter zunehmender Digitalisierung wächst auch der Wunsch vieler Arbeitnehmer, ihre Arbeit nicht nur in den Räumen des Arbeitgebers, sondern beispielsweise auch im Homeoffice auszuüben. „Eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts hat klargestellt, dass der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auch bei Arbeitsunfällen im Homeoffice greift“ teilte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden mit.

Ausgangspunkt Arbeitsunfall

Als Arbeitsunfall zählen sämtliche Unfallereignisse, die einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei der Ausübung seiner Tätigkeit zu stoßen können. Hierzu zählen auch Unfälle auf dienstlich zurückgelegten Strecken, sogenannte Wegeunfälle.

Konsequente Übertragung der Rechtsprechung auf die Situation im Homeoffice

Durch ein aktuelles Urteil hat das Bundessozialgericht nun entschieden, dass auch dann, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise während seiner Tätigkeit im Homeoffice stürzt und sich hierbei verletzt, ebenfalls der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift. „Diese Rechtsprechung stellt eine konsequente Weiterentwicklung der bisherigen Rechtsprechung zu den Wegeunfälle, die nunmehr auch auf die Situation des Arbeitnehmers im Homeoffice übertragen wurden“, begrüßt Rechtsanwalt Bernhardt die Entscheidung. Bundessozialgericht, Urteil vom 27.11.2018 zum Az. B 2 U 28/17 R Mitgeteilt von: Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden