Anleger des Schiffsfonds MS „Santa-R“ sehen sich derzeit erheblichen gerichtlichen Zahlungsforderungen des Insolvenzverwalters Dr. Freiherr von Diepenbroick ausgesetzt. Konkret geht es dabei um Ausschüttungen, welche bis zum Jahr 2008 an die Anleger ausgezahlt wurden, wie Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden berichtet.

Hier stellt sich nun die Frage, ob tatsächlich ein Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückerstattung besteht.

Auffallend an der Zahlungsaufforderung ist sicherlich, dass es hier um eine Vielzahl von Einschiffsgesellschaften geht, deren Ansprüche über die Dachgesellschaft geltend gemacht werden. Ebenfalls auffallend ist, dass derselbe Insolvenzverwalter auch bei den Einschiffsgesellschaften zuständig gewesen ist. Dabei gibt es durchaus gute Argumente, welche gegen die Forderungen zu Felde geführt werden können. Falls der Insolvenzverwalter die Rückzahlungen aus Ausschüttungen auch zur Begleichung von Masseverbindlichkeiten verwenden will, könnte die Klage hierdurch unzulässig werden. Denn nach einem Urteil des OLG Schleswig vom 07.09.2016, Az. 9 U 9/16 haften die Kommanditistin nicht für Masseschulden und Massekosten. Und Angaben zu einer Sondermasse trifft der Insolvenzverwalter in den uns bekannten Verfahren zumindest nicht.

Auf keinen Fall sollte Zahlungsaufforderungen nachgekommen werden, ohne dies vorher durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Gegenwärtig dürfte bereits eine Vielzahl von Verfahren bei Gericht anhängig sein.

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