Eine Frage dürfte Fußballfans Land auf Land ab gerade umtreiben. Was passiert, wenn das Bundesligaspiel am Wochenende abgesagt wird und ich habe schon Karten gekauft? Bekomme ich mein Geld zurück? Die Anwälte der Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden stehen oft in solchen Fällen mit Rat und Tat zur Seite.
Das raten die Anwälte der Kanzlei Cäsar-Preller
Rechtsanwalt Bernhardt aus Wiesbaden ist häufig mit solchen Fällen betraut. „Zunächst sollte der betroffene Karteninhaber sich beim Fan-Support oder der Vereins-Hotline melden wo er die Eintrittskarten erstanden hat. Hin und wieder ist es sogar so, dass Vereine die Ticketpreise für ausgefallene Spiele ersetzen.“, so Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller.
„Sollte der Verein sich jedoch dagegen wehren, die Ticketpreise zu erstatten, erfolgt dieser Einbehalt von Eintrittsgeld nicht immer rechtmäßig. Dies ist dann jedoch im Einzelfall zu prüfen. Es kann nicht pauschal vorweggenommen werden.“, so der Rat des Rechtsanwalts aus Wiesbaden.
Besserung in Sicht? – das sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt
„Aktuell ist ein Ende der sogenannten Corona-Krise nicht abzusehen. Es wird sogar Europäischen Fußball- Verband UEFA beraten, ob die im Sommer 2020 geplante Fußball-Europameisterschaft abgesagt oder verlegt wird.“, berichtet Christof Bernhardt, Rechtsanwalt der Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Der erfahrene Rechtsanwalt führt weiter aus. „Solange hier jedoch noch keine Entscheidung gefallen ist, kann hierzu noch kein Anspruch geltend gemacht werden. Jedoch sind diejenigen, die bereits Tickets erstanden haben, dazu angehalten sich ständig auf dem Laufenden zu halten, wie die UEFA mit der EM 2020 weiter plant. Sobald hier eine Entscheidung gefallen ist, muss die UEFA bekannt geben, was sie mit dem Geld der bereits verkauften Tickets machen will. Im Zweifel kann sich aber jedenfalls ein Anspruch auf Rückerstattung der Ticketpreise ergeben, soweit das Turnier abgesagt oder verlegt werden sollte.“
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