Wird der zu versteigender Artikel während einer Ebay-Auktion beschädigt, so darf der Verkäufer jederzeit die Auktion beenden. 
Hierauf weist der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller hin.
So kann der Verkäufer die Auktion jederzeit beenden, wenn er sie nicht mehr in dem angegebenen Zustand verkaufen kann. Dies gilt selbst dann, wenn der Mangel mit geringem Aufwand beseitigt werden kann, erläutert Cäsar-Preller.
Der Abbruch einer Ebay-Auktion ist erst recht dann möglich, wenn der Verkaufsgegenstand gestohlen, zerstört oder schlicht unauffindbar ist. 
In einem nunmehr vor dem Landgericht Bochum verhandelten Fall, stellte der Verkäufer sein Fahrzeug, welches über eine Zentralverriegelung verfügte, zu einem Startgebot von 1 € ein.
Nach zehn Tagen brach der Verkäufer die Auktion ab, da die Zentralverriegelung nicht mehr funktionierte. 
Der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende verlangte Schadensersatz, u.a. da das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt mit reparierter Zentralverriegelung verkauft wurde, fasst der Rechtsanwalt Cäsar-Preller den Sachverhalt zusammen.
Das Gericht wies die Klage dennoch ab, da der Käufer berechtigt war die Auktion abzubrechen, da das Fahrzeug unter einem erheblichen Mangel litt. 
Das Vorhandensein einer Zentralverriegelung gehört zur Standardausstattung eines Autos und ist aus Gründen der Bequemlichkeit auch maßgeblich für die Kaufentscheidung, erläutert Cäsar-Preller das Urteil.