In einem offenen Brief an Bundesjustizminister Marco Buschmann fordern 128 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Streichung des § 265a StGB. Dieser Paragraf behandelt das Erschleichen von Leistungen, zu dem auch das sogenannte Schwarzfahren im öffentlichen Nahverkehr zählt.
Die Initiatoren des Briefes argumentieren, dass der Straftatbestand vor allem arme Menschen und Personen in prekären Lebenslagen treffe, darunter auch Drogenabhängige, erklärt Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Die Verfasser des Briefes heben hervor, dass die Anwendung von § 265a StGB oft unverhältnismäßige Konsequenzen nach sich ziehe. Beispielsweise drohe Schwarzfahrern, die das Bußgeld nicht bezahlen können, bis zu einem Jahr Gefängnis. Diese Praxis führe häufig dazu, dass bereits sozial und wirtschaftlich benachteiligte Menschen noch weiter in die Abwärtsspirale geraten. Der Verlust der Wohnung sei eine der drastischen Folgen, die durch die Inhaftierung drohen könne.
Bundesjustizminister Marco Buschmann hatte im November letzten Jahres Eckpunkte für eine Reform des Strafgesetzbuches vorgestellt, die auch eine Neubewertung des § 265a StGB umfassen sollte. Ziel dieser Reform war es, die Strafvorschriften zeitgemäßer und gerechter zu gestalten. Doch das Vorhaben stockt derzeit, was die Unterzeichner des offenen Briefes kritisieren. Sie fordern eine zügige Umsetzung der Reform, um die unverhältnismäßigen Strafen für Schwarzfahrer abzuschaffen und eine sozial gerechtere Lösung zu finden. Die Wissenschaftler führen zudem an, dass der § 265a StGB den Staat personell und finanziell überproportional stark belastet.
Jedenfalls wird vereinzelt in einigen Städten das Fahren ohne Ticket nicht mehr strafrechtlich verfolgt, erklärt Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Sollten Sie Fragen auf dem Gebiet Strafrecht haben, können Sie sich gerne an Herrn Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller wenden. Nutzen Sie hierfür auch unser kostenloses 15-minütiges Ersteinschätzungsgespräch.
Neueste Kommentare