Der Fall wäre klar, wenn es nach dem Willen der Bevölkerung ginge: Umfragen zeigen, dass fast zwei Drittel der Menschen Schwerkranken das Recht zubilligen möchten, vom Arzt eine Giftspritze zu verlangen, wenn sie nicht mehr leben wollen. Denn was ein Mensch in einer Patientenverfügung verfügt hat, soll auch dann zählen, wenn der Tod noch nicht nahe ist. 73 Prozent der Befragten meinten, dass die Patientenverfügung ab dem Moment gelten solle, in dem der Patient sich selbst nicht mehr äußern kann, und nicht nur für den Sterbeprozess.
Diese aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Sie wird es nach den aktuellen Vorschlägen der Parlamentarier auch bleiben.
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