In Zeiten niedriger Zinsen für Fest- und Tagesgeldkonten werden Aktienfonds und Exchange Traded Funds (ETFs) für Anleger stetig attraktiver, weil sie teils viel höhere Gewinne abwerfen. Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden gibt aber zu bedenken, dass Einkünfte aus der Veräußerung von 
Investmentanteilen sowie Erträge aus Zinsen bzw. Dividenden aus Investmentfonds steuerrechtlich zu Einkünften aus Kapitalvermögen gezählt werden. Somit müssen sie im Rahmen der Abgeltungssteuer versteuert werden. Die Abgeltungssteuer beläuft sich auf 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Diese Abgeltungssteuer muss für ausgeschüttete und sog. thesaurierte, sprich reinvestierte, Fondserträge sowie für Kursgewinne abgeführt werden, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Jedoch gibt es auch einen Freibetrag in Höhe von 1602 € für Eheleute sowie 801 € für Singles und vor dem 01.01.2009 angeschaffte Fondsanteile können auch steuerfrei veräußert werden.
Die Verwaltung eines Fonds bei einer deutschen Depotbank ist für Anleger regelmäßig eine problemlose Lösung, weil das jeweilige Institut die Höhe der jeweils zu zahlenden Abgabe selbst ermittelt und dem zuständigen Finanzamt zuleitet. Selbst aktiv werden muss ein Anleger aber, wenn er entweder ausländisch thesaurierte Investmentfondsanteile in einem inländischen Depot hält bzw. der Anleger sämtliche Fondsanteile in einem ausländischen Depot hält. In so einem Fall muss ein Anleger solche Erträge in seiner Einkommenssteuererklärung angeben. Ansonsten könnte bereits ein Verdacht der Steuerhinterziehung entstehen, warnt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Es ist also ratsam entsprechende Unterlagen bei der ausländischen Fondsgesellschaft anzufordern, um über Erträge in der Steuererklärung Auskunft geben zu können.
Es kann auch lohnen, sein Vermögen von ausländischen thesaurierenden Fonds in inländische Fonds umzuschichten, um Steuerfallstricken auszuweichen, erläutert Cäsar-Preller.