Das Landgericht Frankfurt a. M. hat nunmehr in zwei Urteilen am 23.03.2012 die Commerzbank zum Schadensersatz verurteilt. In mindestens einem dieser Fälle (die Urteilsbegründung aus dem zweiten Verfahren liegt noch nicht vor) wird die Verurteilung darauf gestützt, dass die Bank die Anleger vor dem Erwerb der Anteile an offenen Immobilienfonds nicht über das Risiko der späteren Schließung des Fonds und das damit verbundene Kapitalrisiko aufgeklärt hat. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Die Entscheidungen des Landgerichts haben nicht nur große Bedeutung für Anleger des dort betroffenen Immobilienfonds P2 Value von Morgan Stanley, sondern auch für weitere Fonds wie z. B. DEGI International und SEB ImmoInvest. Auch dort kam es zwischenzeitlich zur Schließung der Fonds. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller vertritt mehrere Anleger von offenen Immobilienfonds und macht gegen die dort vermittelnden Banken (darunter neben der Commerzbank auch die Santander Consumer Bank) Schadensersatzforderungen geltend. Praktisch durchgängig bestehen Vorwürfe gegenüber den jeweiligen Banken, die Anleger nicht über die Verlustrisiken aufgrund einer möglichen Fondsschließung informiert zu haben. 
„Die neuen Urteile sollten Anleger nunmehr ermutigen, mögliche Schadensersatzforderungen gegenüber der Commerzbank und auch anderen Vermittlern von Anteilen an Immobilienfonds prüfen zu lassen“, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Dabei besteht nach Auskunft von Rechtsanwalt Cäsar-Preller in den meisten Fällen auch die Möglichkeit, die Schadensersatzforderungen zusätzlich auf eine Nichtaufklärung über die tatsächlich geflossenen Innenprovisionen zu stützen.