Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II Anspruch auf staatliche Beratungshilfe haben, wenn sie sich mit der Arbeitsagentur streiten (Aktenzeichen: 1 BvR 1517/08). Zur Begründung wird unter anderem angeführt, dass Menschen mit wenig Geld beim Streit um das Arbeitslosengeld II nicht auf einen Rechtsanwalt verzichten müssen, wogegen sich Menschen mit viel Geld in diesem Fall einen Anwalt genommen hätten. Die kostenlose Beratung der Arbeitsagentur sei kein Ersatz.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden