Arbeitnehmern, die ständig zu spät zur Arbeiten kommen, droht die Kündigung. Auch ein ärztliches Gutachten ändert hieran nichts, wonach Betroffene wegen eines psychischen Leidens nicht pünktlich sein können.
In einem Fall war ein Angestellter mehr als 100 Mal zu spät zum Dienst erschienen. Zunächst reagierte sein Arbeitgeber mit mündlichen Rügen, schriftlichen Ermahnungen und Abmahnungen. Als der Beschäftigte sich daraufhin jedoch nochmals verspätete, kündigte der Arbeitgeber dem Mitarbeiter fristlos. Dieser klagte dagegen und legte im Gerichtsverfahren ärztliche Bescheinigungen vor, nach denen er an einem psychischen Trauma leidet. Dieses hindere ihn daran, den genauen Zeitpunkt seines Arbeitsantritts zu steuern. Das Gericht ließ das aber so nicht gelten. Zwar durfte dem Mann nicht – wie geschehen – fristlos gekündigt werden, eine Entlassung zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist war aber zulässig. Nach Ansicht der Richter wird, falls der Arbeitnehmer sein Verhalten tatsächlich nicht steuern kann, das Arbeitsverhältnis schwer gestört, weil ein reibungsloser Betriebsablauf so nicht möglich ist.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
Neueste Kommentare