Waszahlt die Private Krankenversicherung eigentlich alles? Viele Privatpatienten sind sich gar nicht bewusst, vor was die abgeschlossen Policen sie eigentlich schützen, stellt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller immer wieder fest. 
Verweigern die Versicherer dann die Zahlung ist der Ärger meist vorprogrammiert.
Doch nicht immer liegt die Unwissenheit an den Kunden, vielmehr sind die Versicherungsprodukte oft zu kompliziert und auch ausgegebene Merkblätter oä werden von den Versicherten kaum verstanden, weiß Cäsar-Preller.
Daher kommt es oft darauf an, was die Vermittler den Versicherten im Gespräch erläutern und versprechen. Um dies im Nachhinein nachvollziehen zu können, gibt es Beratungsprotokolle. Aus der Erfahrung des Experten Cäsar-Preller, wird zwar der Versicherungsschutz ordentlich besprochen, aber nach wie vor denken viele Makler vor allem an ihre Provisionen und protokollieren die Gespräche gar nicht oder nur unvollständig und weisen bei günstigen Tarifen nicht auf entsprechend magere Leistungen hin.
Wenn es darüber dann zum Streit kommt ist der Weg zu Gericht nicht immer der schnellste, kostengünstigste und effektivste. Vielmehrbesteht die Möglichkeit sich an den Ombudsmann für die privaten Krankenversicherungen zu wenden.
Er nimmt kostenfrei zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherten und ihren Versicherungsunternehmen neutral und unabhängig Stellung. Oftmals akzeptieren die Versicherungen die Vorschläge des Ombudsmannes, sodass ein gerichtliches Verfahren nicht mehr notwendig ist.
Den Vorteil des Ombudsmann-Verfahrens erläutert Cäsar-Preller damit, dass der Ombudsmann nicht nur schneller und billiger ist als die ordentlichen Gerichte, sondern das der Ombudsmann auch Billigkeitsentscheidungen abseits des formal juristischen Rechts treffen kann.
So entschied der Ombudsmann vor kurzem in einem Fall, bei dem der Tod eines Kindes nur noch eine Frage der Zeit war, dass die private Krankenversicherung ohne detaillierten Leistungsnachweis 38,55 € für die palliative Pflege zu Hause zu zahlen hätte. 
Zwar hat die PKV grundsätzlich das Recht einen solchen Nachweis zu verlangen, erläutert der Rechtsanwalt Cäsar-Preller die Entscheidung, jedoch wollte er den Eltern den Streit um die Höhe des Preises der Pflege ihres sterbenden Kindes ersparen.