Der Besitz eines Pferdes ist der Traum vieler Menschen. Allerdings können mit dem Besitz eines Pferdes und der Ausübung des Pferdesportes viele rechtliche Fragen einhergehen. Hierbei kann es zu komplexen Rechtsfragen kommen.

Ein Rechtsanwalt aus Wiesbaden klärt auf:

Das Pferderecht stellt kein eigenständiges Rechtsgebiet dar, sondern umfasst viele kleine Rechtsgebiete, welche je nach Sachverhalt relevant sind. Unter anderem kann das Zivilrecht, insbesondere Vertrags- und Schadensersatzrecht einschlägig sein sowie das Tierschutzrecht, Turnier- und Tierarztrecht.

Rechtliche Fragestellungen werden bereits vor dem Erwerb eines Pferdes relevant und fangen bereits bei dem Kaufvertrag über das Pferd an. Immer wieder Gegenstand von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Streitigkeiten über Gewährleistungsansprüche bei etwaigen Mängeln eines Pferdes und zu welchem Zeitpunkt diese bereits vorlagen.

Solche rechtlichen Streitigkeiten können durch eine sogenannte tierärztliche Ankaufsuntersuchung vermieden werden. Bei einer solchen Ankaufsuntersuchung wird das Pferd am ganzen Körper tierärztlich untersucht und gerade durch Röntgenaufnahmen oder der Durchführung einer Ultraschalluntersuchung können Verletzungen des Tieres sowie bestehende Krankheiten erkannt werden.

Ein Rechtsanwalt aus Wiesbaden berichtet:

Ein häufiger rechtlicher Aspekt im Zusammenhang mit Pferden ist die Haftung bei Unfällen mit dem Pferd. Grundsätzlich hat der Gesetzgeber mit § 833 BGB eine verschuldensunabhängige Haftung des Tierhalters geschaffen. Jedoch können von diesem Grundsatz auch Ausnahmen vorliegen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Geschädigte den Unfall selbst mitverschuldet hat oder der Schaden durch höhere Gewalt verursacht wurde.

Ebenso haftet nach § 833 BGB bei Reitbeteiligungen oder dem Ausleihen von Pferden, derjenige, welcher zum Zeitpunkt des Schadenseintritts die tatsächliche Gewalt über das Tier ausübte.

Ein weiterer nicht zu unterschätzender Aspekt ist der Besuch beim Tierarzt. Eine regelmäßige Untersuchung des Pferdes ist erforderlich und nicht zu unterschätzen. Auch einem Tierarzt können Behandlungsfehler unterlaufen und hierdurch Schäden am Tier entstehen. Ferner ist eine Haftung des Tierarztes auch für Fehler bei der Ankaufsuntersuchung haftbar. Eine solche Haftung kann aus der Nichterwähnung oder Unterschätzung von Befunden und falschen Einschätzungen des Gesundheitszustandes resultieren.

Ein Rechtsanwalt aus Wiesbaden empfiehlt Ihnen: 

Sind Sie Besitzer eines Pferdes und Ihnen kommen die aufgezählten Thematiken bekannt vor, dann könnten Ihnen Schadensersatzansprüche zu stehen oder gegen Sie geltend gemacht werden.

In einem solchen Fall können Sie die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden aufsuchen und ein kostenloses 15-minütiges Erstgespräch wahrnehmen, in welchem wir Sie beraten und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte begleiten.

Langohr