Das Oberlandesgericht Koblenz hat kürzlich einen Beschluss veröffentlicht, wonach ein Arzt seine Patienten auch über unwahrscheinliche Risiken eines Eingriffs gesondert aufklären muss, sofern diese in ihrer Tragweite und ihrem Folgenreichtum besonders schwerwiegend sind. Im Fall wollte sich eine Frau ein Zahnimplantat einsetzen lassen. Bei dem Eingriff verletzte der Zahnarzt einen Nerv so schwerwiegend, dass die Frau nun dauerhaft Schmerzen beim Kauen erleiden muss. Zwar hatte der betreffende Zahnarzt seine Patientin in einem schriftlichen Aufklärungsbogen über das Risiko der Nervschädigung (abstrakt) belehrt, allerdings genügt dies nach Auffassung des OLG Koblenz noch nicht, um der ärztlichen Aufklärungspflicht vollständig nachzukommen. Nach Auffassung der Richter muss nämlich ein Arzt auf mögliche (auch unwahrscheinliche) Folgen eines Eingriffs in einem persönlichen Beratungsgespräch nochmals ausdrücklich hinweisen, wenn diese besonders schwerwiegend sind. Da es im Fall des OLG Koblenz an einer derartigen Aufklärung mangelte, wurde der Patientin 7.000 EUR Schmerzensgeld zugesprochen.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden begrüßt dieses Urteil: „Gerade wenn die möglichen Folgen eines Eingriffs folgenreich und schwerwiegend sind, erwartet der Patient von seinem Arzt, dass er umfassend in einem persönlichen Gespräch aufgeklärt wird. Dies gebietet das Arzt- Patientenverhältnis, welches als besonders Vertrauenswürdig einzustufen ist. Der Arzt darf sich dabei nicht auf irgendwelche Aufklärungsbögen berufen, die der Patient ohne persönliche Erläuterung oftmals nicht vollumfänglich versteht,“ so Cäsar-Preller.
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