Trotz aller Sicherheitsbemühungen sind Arztfehler in Deutschland leider keine Seltenheit. So wird für viele tausende Patienten im Jahr der Besuch beim Arzt oder der Aufenthalt im Krankenhaus zum unkalkulierbaren Risiko. Eine Übersicht über Arztfehler hat niemand. Immer wieder kommt es zu nicht entdeckten Knochenbrüchen, Mängeln bei Krebsoperationen oder Fehlern bei Blutproben. Bei einer Umfrage unter niedergelassenen Medizinern berichtete fast ein Drittel von regelmäßigen Fehlern, und Qualitätsstudien zufolge gibt es bei vielen Standardsituationen in den Kliniken Verbesserungsbedarf.
Nach jüngsten Zahlen beschwerten sich fünf Prozent mehr Patienten als letztes Jahr bei den Gutachterstellen und Ärztekammern. In manchen Fällen führten diese Beschwerden zu Schadensersatz in außergerichtlicher Schlichtung. Vor Gericht lässt sich Schadensersatz aus Arzthaftung aber nur sehr schwer durchsetzen. Oft kämpfen Betroffene über Jahre vergeblich.
Durch den Patientenbeauftragten der CDU Wolfgang Zöllner wurde ein anonymes Melderegister angeregt, was einen Aufschrei der Ärzte verursachte. Die Bundesärztekammer wettert gegen solch ein „Zwangsregister“ und auch beim Aktionsbündnis Patientensicherheit betrachtet man den Vorstoß mit gemischten Gefühlen. Es würden sich nicht viele Kliniken melden, da ein zentrales Register weit weg ist, anders als bei einer Stelle im Hause selbst.Gleichwohl könnten sich aber auch Krankenhäuser melden, die noch keine entsprechende Einrichtung haben.
Außer einer anonymen Datenbank für Arztfehler sollen auch Verhandlungen über ein Patientenrechtgesetz beginnen, damit Patienten leichter zu ihrem Recht kommen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden