Deutschland gehört im internationalen Vergleich zu den Ländern, in welchem sich schnell und häufig für eine Operation entschieden wird. Aber wo viel operiert wird, werden auch viele Fehler gemacht, hierauf weist die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden hin. Allein im vergangenen Jahr wurden bei der Schlichtungsstelle der hessischen Landesärztekammer mehr als 980 Operationsfehler gerügt.
Um langwierige Gerichtsprozesse zu vermeiden bieten die Ärztekammern ein unabhängiges Schlichtungsverfahren an. So ist der gegenwärtige Vorsitzende der Schlichtungsstelle ein ehemaliger Bundesrichter, erläutert die Kanzlei Cäsar-Preller.
Im Rahmen eines solchen Schlichtungsverfahrens wird – für den Patienten kostenlos – ein medizinisches Gutachten über die Frage des Ärztefehlers eingeholt, welches im Falle des Scheiterns der Schlichtung auch für die gerichtliche Geltendmachung genutzt werden kann.
Jedoch hat die Erfahrung der Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei in den letzten Jahren gezeigt, dass ein Gerichtsverfahren zumeist vermieden werden kann, da die Ärzte und Krankenhäuser bzw. die jeweiligen Haftpflichtversicherer die Gutachten und die Schiedssprüche der Ärztekammer zumeist akzeptieren, weiß die Kanzlei Cäsar-Preller.
Insoweit macht die Kanzlei den Opfern von ärztlichen Kunstfehlern Hoffnung, dass diese schnell, unbürokratisch und außergerichtlich zu ihrem Recht und einer angemessenen Entschädigungkommen können.