Ärztliche Kunstfehler können nicht nur erhebliche Zivilrechtliche Folgen für den jeweiligen Arzt bedeuten, sondern auch Gefängnisstrafen nach sich ziehen, hierauf weist die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller hin.
So musste sich vor dem Landgericht Mosbach ein Chirurg verantworten, welcher ohne Zustimmung der Patientin im Rahmen einer zwar schweren aber beherrschbaren Routineoperation neben einem Darmtumor auch die halbe Leber entfernt hat.
Das Gericht führte in den Urteilsgründen aus, dass zwar Komplikationen auftraten, jedoch hätte aus diesem Grund nicht Teile der Leber entfernt werden müssen. Vielmehr wäre das Verhalten des Mediziners ein massiver Verstoß gegen die ärztliche Kunst, fasst die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei die Entscheidung zusammen.
Da die Patientin die OP aufgrund der schweren inneren Blutungen nicht überlebte, verurteilte das Gericht den Chirurgen wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. In dieser Größenordnung ist eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung nicht mehr möglich.
Darüber hinaus stehen den Erben der Patientin erhebliche zivilrechtliche Ansprüche zu, welche das Strafgericht nicht beziffern musste, erläutert die Kanzlei Cäsar-Preller.
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