Der Reiseanbieter Tour Vital hat ebenfalls einen Insolvenzantrag gestellt. Der Hintergrund hierfür, liegt laut Joachim Cäsar-Preller, Reiserecht Anwalt aus Wiesbaden, bei den derzeitigen Rahmenbedingungen des Reisemarktes. Das Unternehmen gehörte bis vor einem Jahr zum insolventen Reisekonzern Thomas Cook.

Aktuell hat laut dem Rechtsanwalt aus Wiesbaden das Amtsgericht in Köln einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Derzeit verschafft sich dieser zusammen mit der Geschäftsleitung einen genauen Überblick über die Lage des Unternehmens. Vorerst wurde der Verkauf von Reisen gestoppt.

Anzahl der betroffenen Kunden wurde noch nicht veröffentlicht

Alle gebuchten Reisen bis zum Anreisedatum 30.09.2019, die selbst organisiert wurden, sind erst einmal abgesagt, gab der Rechtsanwalt aus Wiesbaden, Joachim Cäsar-Preller, bekannt. Alle übrigen Reisen bis zu diesem Anreisedatum sind davon bisher nicht betroffen. Ein Risiko kann aber auch hier nicht ausgeschlossen werden. Die Reisen sind wie bei Thomas Cook laut dem Anwalt aus Wiesbaden ebenfalls bei der Zurich-Versicherung versichert. Bisher wurde noch keine Anzahl der betroffenen Kunden veröffentlicht.

Tour Vital wurde 2018 von Thomas Cook an einen Finanzinvestor aus den Niederlanden verkauft. Thomas Cook hatte aber laut Reiserecht Anwalt aus Wiesbaden weiterhin mit dem Unternehmen zusammengearbeitet und Tour-Vital-Produkte über einen Kooperationspartner-Katalog verkauft.

Tausende Reisende sind durch die Insolvenz des Thomas Cook Unternehmens betroffen. Freitag gab es laut Rechtsanwalt aus Wiesbaden endlich gute Nachrichten. Die Hotels im Ausland, die zur Zeit noch Reisende des deutschen Reiseveranstalters beherbergen, erhalten alle ihr Geld von der Zurich-Versicherung. Laut dem Anwalt aus Wiesbaden sind diese Zahlungen der Versicherung an die Bedingung geknüpft, dass keine Extra-Zahlungen durch die Kunden mehr geleistet werden müssen.

Die Hotels in den Ferienorten erhalten nur auf Basis der Buchungsinformationen, ohne Vorlage von zusätzlichen Rechnungen sofort 50% der ausstehenden Zahlungen für die derzeit anwesenden Gäste. Das gab ein Sprecher der Zurich-Versicherung der Deutschen Presse-Agentur bekannt. Sprecher Bernd Engelien gab laut Reiserecht Anwalt aus Wiesbaden bekannte, dass diese Regelung sofort in Kraft tritt, wenn die betroffenen Hotels keine individuellen Zahlungen fordern und Reisende nicht länger genötigt werden.

Touristen mussten Unterkünfte vor Ort selbst bezahlen

Viele Hotelgäste hatten berichtet, dass sie von ihren Hotels gezwungen wurden, die Unterkünfte vor Ort selber zu zahlen. Teilweise mussten bis zu 1.000 Euro gezahlt werden.