Aufsichtsrat zu Schadensersatz verurteilt
Weil sie den Vorstand der Gesellschaft nicht überwacht haben, hat das Landgericht Düsseldorf zwei Aufsichtsratsmitglieder zu Schadensersatz verurteilt (Az. 10 O 6/07, nicht rechtskräftig). Deren Expertise habe dazu beigetragen, Anleger über den tatsächlichen Aktienwert zu täuschen. Die Aktienanlage war wertlos, da die Aufina gemäß Staatsanwaltschaft das eingesammelte Geld nicht investiert, sondern für eigene Zwecke und Kosten ausgegeben habe. Zwei Vorstände der Aufina wurden bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Wilhelm Hankel, ein Wirtschaftsexperte, habe Aufsichtsratsbezüge und Beraterhonorare kassiert und so vom Geldverteilungssystem der Aufina profitiert. Er habe ignoriert, dass die Leistungsbilanz der Aufina von 15 Milliarden Euro „pure Erfindung“ war, erklärten die Richter. Dieses Urteil könnte besondere Bedeutung haben, weil hier ein Aufsichtsrat direkt an einen Aktionär Schadensersatz zahlen muss. Es könnte daher auch anderen Aufina-Geschädigten unter Umständen helfen.