Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte eine Mutter auf 5.000,00 € Schmerzensgeld. Die Mutter hatte ihr 13-jähriges Kind beim Spielen mit einer Softairpistole nicht ausreichend beaufsichtigt. Nun muss sie einem anderen Kind Schmerzensgeld für dessen Verletzung zahlen. Zudem muss sie für Folgeschäden aufkommen. Zwar sehen Softairpistolen aus wie richtige Pistolen, enthalten aber Plastikmunition. Der Junge spielte mit drei weiteren Kindern zwischen 10 und 13 Jahren. Zwei Kinder, u.a. auch der Junge, trugen eine Schutzbrille. Der Junge verletzte das dritte Kind ohne der Schutzbrille schwer am Auge.
Da solche Pistolen erhebliche Verletzungen herbeiführen können, ist zumindest bei Kindern unter 14 Jahren eine permanente Kontrolle durch die Eltern nötig, so die Richter. Die Eltern sollten in das Spiel jederzeit eingreifen können.
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