Wer bei einem Autounfall geschädigt wird, hat das Recht auf einen Anwalt. Die gegnerische Versicherung muss dann die Kosten übernehmen. Dies gilt auch dann, wenn der Unfallverursacher den Schaden später nicht voll bezahlen muss, entschied das Amtsgericht Balingen. 
Sind die Schuldfrage und die Höhe der Haftungssumme von vorneherein klar und der Geschädigte ist sich sicher, dass der Schuldige seiner Ersatzpflicht nachkommt, ist das Einschalten eines Anwalts hingegen nicht notwendig. 
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.