„Größter unabhängiger Finanzberater“ darf sich künftig der AWD (Allgemeiner Wirtschaftsdienst) nicht mehr bezeichnen, dies wurde ihm durch das Landgericht Hannover verboten. Auch das Wort „unabhängig“ darf er nicht mehr verwenden. Das Landgericht begründete dies damit, dass wenn der AWD seinen Vertretern eine Software mit Vorgaben an die Hand gebe, man prinzipiell nicht von Unabhängigkeit reden könne. Die Konkurrentin Deutsche Vermögensberatung AG, kurz DVAG, hatte geklagt.
Auf die vom AWD eingereichte Widerklage hin entschied dasselbe Gericht, dass nun wiederum die DVAG nicht mehr behaupten darf, der größte eigenständige Finanzvertrieb der Welt zu sein. Denn schließlich sei die DVAG nicht weltweit tätig.
Der AWD gehört zum Schweizer Lebensversicherer Swiss Life, an der DVAG ist zu knapp 50 Prozent die zur Generali gehörende Aachen Münchener beteiligt, der Rest ist im Besitz der Familie Pohl.
Der AWD will gegen dasUrteil Berufung einlegen. Sollte dieses Urteil nicht aufgehoben werden, drohen der gesamten Branche Probleme, weil alle Finanzvertriebe Software mit bestimmten Einstellungen nutzen.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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