Mieter dürfen ihren Balkon prinzipiell nutzen wie sie wollen, da der Balkon zur Wohnung gehört. Jedoch gibt es ein Problem: die Nachbarn. Auf diese muss man Rücksicht nehmen. Zudem muss man einige Dinge bei der Dekoration beachten. 
Es gilt das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme. Zum Beispiel, sollte man beim Sonnenbaden das allgemeine ästhetische Empfinden beherzigen. FKK-Sonnen kann also Ärger geben. Genauso wie beim Rauchen und Musikhören muss darauf geachtet werden, dass sich der Nachbar nicht übermäßig gestört fühlt.
Grundsätzlich ist das Dekorieren am Balkon erlaubt. Hängen Mieter, Blumenkästen an ihren Balkon, sollte jedoch sichergestellt werden, dass die Kästen nicht herunterfallen können. Bei einem Sturm sollten sie sogar extra gesichert werden. Jedoch ist für eine feste Montage an der Fassade die Zustimmung des Vermieters nötig, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. 
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