In Zeiten extrem niedriger Zinsen sind Sparverträge manchmal eine gute Idee für eine sichere Geldanlage. Auch wenn Sie sich inzwischen über einige Zinserträge freuen, Misstrauen in die Abrechnungen von Sparkassen ist angebracht. Verbraucherschützer haben nachgerechnet und gravierende Fehler in den Zinsberechnungen einzelner Sparkassen festgestellt. Ob Ihre Sparzinsen falsch berechnet wurden sollten Sie überprüfen. Professionelle Hilfe können Sie sich bei einem Rechtsanwalt in Wiesbaden holen.
Sparverträge: Welche Zinsen wurden tatsächlich gezahlt?
Als sichere Geldanlage galten vor 20 Jahren Sparverträge mit variablen Zinsen. Das Produkt wurde sowohl von den Sparkassen als auch den Banken gut verkauft. Für die Verbraucher scheinbar ein solides Geschäft: Relativ hohe Zinssätze und wenig Risiko. Ein Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden kann bestätigen: Das Problem liegt bei diesen Verträgen jedoch im Kleingedruckten. Zinssenkungen wurden an die Kunden weitergegeben, die Erträge nahmen im Laufe der Jahre in der anhaltenden Niedrigzinsphase immer mehr ab. Kleinere Zins Ausschläge nach oben wurden erst mit Zeitverzögerung weitergegeben. Sparzinsen wurde also falsch berechnet.
Grundsatzurteile liegen bereits vor
Obwohl bei älteren als auch erst vor kurzen abgeschlossenen Sparverträgen lohnt es sich nachzurechnen, ob die Zinsabrechnungen korrekt sind. Auskunft über bereits gefällte Urteile kann ein Rechtsanwalt in Wiesbaden erteilen. Wurden Sparzinsen falsch berechnet, reicht bei manchen Sparkassen der Verweis auf diese Urteile. Außergerichtliche Einigungen mit Hilfe eines Anwalt in Wiesbaden sind erfolgsversprechend. Die wichtigste Aussage des Urteils des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2004 ist, dass die Zinsberechnungen bei Sparverträgen mit variablen Zinssätzen nicht beliebig durch die Sparkassen festgelegt werden dürfen. Vielmehr muss im Sparvertrag konkret und detailliert ein Rechenmodell für die Zinszahlungen enthalten sein. Im Kern bedeutet das, Änderungen bei den marktüblichen Zinsen müssen ohne Zeitverzögerung an den Kunden weitergegeben werden.
Juristische Hilfe ist sinnvoll
Konkrete Überprüfungen Ihrer Sparverträge sind kompliziert. Ob Sparzinsen falsch berechnet wurden kann am besten ein spezialisierter Anwalt in Wiesbaden herausfinden. Auch weil es um teilweise hohe Beträge geht, kann die Hilfe durch den Rechtsanwalt in Wiesbaden sinnvoll sein. Zuerst geht es darum, Sparverträge genau unter die Lupe zu nehmen. Dort sollte festgelegt sein, nach welchem Referenzzins die Zinsen für den Kunden berechnet werden. „Das kann unter Umständen bedeuten, dass der Zinssatz monatlich neu berechnet werden muss, die Anpassung muss relativ erfolgen. Grundregeln für den korrekten Umgang Zinsanpassungen hat der Bundesgerichtshof 2010 formuliert.“, sagt Anwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Wichtig für Sparer ist: Diese Klauseln müssen in neu abgeschlossenen Sparverträgen enthalten sein. Bei älteren Verträgen liegt die Vermutung nahe, dass die Abrechnung der Sparzinsen falsch ist. Um gegenüber der Bank oder der Sparkasse erfolgreich auftreten zu können, lohnt es sich einen Anwalt in Wiesbaden hinzuzuziehen.
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