Baustellenlärm kann den Mieter erheblich in seinem Alltag beeinträchtigen. Gerade Großbaustellen können zu einem Mietmangel werden. Warum das so ist, erklärt Ihnen Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi aus der Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Üblicher Baulärm


Durch den Baustellenlärm wird die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsmäßigen Gebrauch gemindert, weiß Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi aus Wiesbaden. Hierbei ist gerade üblicher Baulärm grundsätzlich nicht zu dulden.

Duldungspflicht ohne Entschädigungsmöglichkeit


Der Vermieter kann sich auf eine Duldungspflicht ohne Entschädigungsmöglichkeit berufen, um zu dem Ergebnis zu gelangen, dass kein zur Mietminderung berechtigter Mangel der Mietsache vorliegt. Diesen Umstand muss der Vermieter allerding darlegen und beweisen, da es sich hierbei um eine rechtshindernde, bzw. minderungsausschließende Einwendung handelt, weiß der Anwalt aus Wiesbaden.

Auswirkungen auf die Wohnqualität


Der Baustellenlärm muss erhebliche Auswirkungen auf die Wohnqualität haben. Wenn bei Vertragsschluss bereits eine Baustelle vor der Tür existiert oder angekündigt wurde, muss der Mieter auch darüber in Kenntnis gesetzt werden, ebenso wie über den Umfang der Arbeiten und die Dauer der Baustelle, erklärt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi aus Wiesbaden.
Ein Mieter kann nur mit den üblichen Belästigungen rechnen. Wenn der Lärm ein allgemeingültiges Maß überschreitet und beispielsweise das Öffnen der Fenster unzumutbar wird, hat der Mieter ein Recht auf Mietminderung.
Auch wenn der Mieter tagsüber nicht anwesend ist, kann der Anspruch auf Mietminderung durch Baulärm geltend gemacht werden. Näheres erläutert Ihnen Sebastian Rosenbusch-Bansi gerne in einem persönlichen Gespräch.

Die Höhe der Mietminderung


Die Höhe der Mietminderung ist von mehreren Faktoren abhängig. Diese Entscheidungen erfolgen durch die Rechtsprechung individuell.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Sebastian Rosenbusch-Bansi aus der Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie kostenlos.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller