„Das macht nicht nur die Immobilienfinanzierung attraktiv, sondern auch die Umschuldung bestehender Kredite durch den Widerruf von Immobiliendarlehen“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
 
Die Chance ein Immobiliendarlehen zu widerrufen, ist noch keineswegs vertan. Der Widerrufsjoker sticht in vielen Fällen immer noch. Rechtsanwalt Bernhardt erklärt: „Am 21. Juni ist die Widerrufsfrist für Immobiliendarlehen, die zwischen November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, endgültig abgelaufen. Das gilt aber nicht für jüngere Immobilienkredite. Verträge, die seit dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, sind auch heute noch in vielen Fällen widerrufbar. Vorausgesetzt, die Bank oder Sparkasse hat eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet.“
 
Und das ist auch nach dem 10. Juni 2010 noch vorgekommen. So hat beispielsweise das OLG München mit Urteil vom 11. Mai 2015 festgestellt (Az.: 17 U 334/15), dass bei Darlehensverträgen aus den Jahren 2011 und 2012 eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet wurde und dadurch der Widerruf auch Jahre nach Abschluss der Darlehen noch wirksam erfolgt sei. „Auch diese Belehrungen genügten nicht dem Deutlichkeitsgebot des Gesetzgebers. Der Verbraucher muss klar und verständlich über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt werden“, so Rechtsanwalt Bernhardt.
 
Angesichts der aktuellen Zinsentwicklung kann auch der Widerruf eines nach dem 10. Juni 2010 geschlossenen Immobilienkredits noch eine nennenswerte Ersparnis von mehreren tausend Euro bringen. Wie hoch die Ersparnis ausfällt, hängt natürlich immer von der Darlehenshöhe und den vereinbarten Konditionen ab. „Es lohnt sich aber, einen Blick auf die Widerrufsbelehrung zu werfen und zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Widerruf gegeben sind“, sagt Rechtanwalt Bernhardt.
 
Verbrauchern, die ihr Darlehen fristgerecht widerrufen aber von der Bank eine Ablehnung des Widerrufs erhalten haben, empfiehlt Rechtsanwalt Bernhardt, sich damit nicht zufrieden zu geben. „Die Rechtslage ist in den meisten Fällen eindeutig und durch aktuelle Urteile des BGH sind die Verbraucher noch einmal gestärkt worden.“
 
Die Kanzlei Cäsar-Preller ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft www.jetzt-widerrufen.de> und prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen.
 
Mehr Informationen: http://www.der-widerruf.de/>

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