Das Amtsgericht Chemnitz hat am 20. Oktober 2021 das vorläufige Insolvenzverfahren über die bc connect GmbH eröffnet (Az.: 314 IN 1922/21). Anleger müssen nun befürchten, dass die Nachrangdarlehen, die sie der Gesellschaft gewährt haben nicht oder nur zu einem geringen Teil zurückgezahlt werden können.

Die bc connect GmbH hat eigenen Angaben zu Folge u.a. in den Mobilfunkmarkt investiert. Anleger konnten der Gesellschaft Nachrangdarlehen gewähren, die gut verzinst werden sollten. Auf Zinszahlungen warten die Anleger nun vergeblich, auch die Rückzahlung ihrer Nachrangdarlehen ist nach der Insolvenz in Gefahr. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um das Insolvenzverfahren regulär zu eröffnen. Ist das der Fall, können die Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

Prüfung der Nachrangigkeit

Die Anleger könnten im Insolvenzverfahren allerdings leer ausgehen. Grund ist die in den Nachrangdarlehen verankerte Nachrangklausel. Demnach müssten sich die Anleger hinter den Forderungen aller anderen Gläubiger anstellen. „Gerade in der Insolvenz zeigt sich, dass Nachrangdarlehen hochriskante Geldanlagen mit einem Totalverlust-Risiko für die Anleger sind. Allerdings besteht die berechtigte Hoffnung, dass die Nachrangigkeit nicht gültig vereinbart wurde, weil die entsprechende Klausel intransparent und daher unwirksam ist“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Ein Hinweis auf die Unwirksamkeit der Nachrangklausel dürfte auch die Mitteilung der BaFin zwei Tage nach Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens sein. Die Finanzdienstleistungsaufsicht teilte mit, dass die bc connect GmbH nicht über die notwendige Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen verfügt und sie daher ermittelt.

Schadenersatz geltend machen

Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, sollten die Anleger daher unbedingt ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Da aber auch im Insolvenzverfahren mit finanziellen Verlusten zu rechnen ist, kann zudem auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen geprüft werden. Ansprüche können u.a. gegen die Anlageberater und -vermittler entstanden sein, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Nachrangdarlehen und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben. „Zudem können auch Schadenersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz entstanden sein“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Wie Medien berichten, soll auch die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen und Vermögen beschlagnahmt haben. Auch die Ermittlungen können Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche liefern.