„Für die Anleger ist das ein wichtiger Termin, denn es geht um ihr Geld. Die Versammlung ist bereits bei einem anwesenden Anleihekapital von 25 Prozent beschlussfähig. Wer nicht teilnimmt oder sich nicht vertreten lässt, riskiert, dass über den eigenen Kopf hinweg Beschlüsse gefasst werden“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
 
Bereits seit längerer Zeit befindet sich die Beate Uhse AG in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die auch im laufenden Quartal offenbar noch nicht behoben werden konnten. Daher sollen nun offenbar die Anleger ihren Teil zur Sanierung des Konzerns beitragen. Im Juli 2014 hatte die Beate Uhse AG eine Unternehmensanleihe mit einem Volumen von 30 Millionen Euro begeben. Bei einer fünfjährigen Laufzeit sind die Schuldverschreibungen mit 7,75 Prozent p.a. verzinst. Die nächste Zinszahlung wäre am 9. Juli fällig. Nun möchte das Unternehmen diese Zinszahlung nicht nur bis März 2017 stunden lassen, sondern auch die Anleihebedingungen ändern. Bei einer Verlängerung der Laufzeit bis 2024 soll der Zinssatz bis 2018 auf zwei Prozent gesenkt werden. Nur bei einer positiven Geschäftsentwicklung könnte der Zinssatz dann ab 2019 wieder steigen.
 
„Internet & Co. haben das Marktumfeld für die Beate Uhse AG schwierig werden lassen. Auch wenn die Anleger sich auf die geänderten Bedingungen für die Anleihe einlassen, ist keineswegs gesagt, dass die nachhaltige Sanierung des Unternehmens gelingt. Gleichzeitig stehen die Anleger aber fünf Jahre länger im Risiko und sollen dafür auch noch geringere Zinsen erhalten. Daher sollten die Anleger ihre Entscheidung gut überlegen und ggf. auch ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
 
Denn gerade bei Mittelstandsanleihen ist es in der Vergangenheit auch immer wieder zu Ausfällen gekommen und die Anleger haben dabei viel Geld verloren. „Durch geeignete rechtliche Maßnahmen können sich die Anleger gegen die finanziellen Verluste wappnen“, sagt Cäsar-Preller. So könne geprüft werden, ob eine außerordentliche Kündigung der Anleihe in Betracht kommt oder ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
 
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
 
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