Die Beate Uhse AG ist wirtschaftlich angeschlagen. Zur Sanierung des Konzerns sollen auch die Anleger der Anleihe beitragen. Die Anleihebedingungen sollen geändert werden. Dazu werden die Anleger am 8. Juni zu einer Gläubigerversammlung nach Hamburg eingeladen.

Die Beate Uhse AG hatte im Juli 2014 eine Unternehmensanleihe mit einem Emissionsvolumen von 30 Millionen Euro und einer Laufzeit bis 2019 begeben (ISIN: DE000A12T1W6 / WKN: A12T1W). Die Anleihe ist mit 7,75 Prozent jährlich verzinst. Aufgrund der wirtschaftlich angespannten Situation sei eine finanzielle Restrukturierung der Unternehmensgruppe zwingend und zügig erforderlich. Dazu soll auch eine Änderung der Anleihebedingungen beitragen. So sollen die Anleger über eine Verlängerung der Laufzeit bis 2024 und eine Senkung des Zinskupons auf zwei Prozent für drei Jahre und einer späteren Anpassung der Verzinsung abstimmen.

Die Beate Uhse AG befindet sich schon seit geraumer Zeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die offenbar auch im laufenden Quartal nicht behoben werden konnten. Nun sollen die Anleger ihren Teil zur Sanierung des Konzerns beitragen. „Die geplanten Änderungen der Anleihebedingungen sind aber mit Vorsicht zu genießen. Eine Verlängerung der Laufzeit bedeutet auch immer einer Verlängerung des Risikos – und das auch noch zu niedrigeren Zinssätzen“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

In der jüngeren Vergangenheit mussten Anleger von Mittelstandsanleihen schon häufiger erleben, dass ihre Investitionen den Bach runtergegangen sind. Erinnert sei in diesem Zusammenhang beispielsweise an die Pleite der German Pellets GmbH. Daher empfiehlt Rechtsanwältin Gaber den Anlegern der Beate Uhse-Anleihe sich frühzeitig über ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren: „In Betracht kann z.B. eine außerordentliche Kündigung der Anleihe kommen oder auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.“

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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